FAQs Mehrwertsteuer

Einrichtung eines Artikels mit dem Regelsteuersatz (16%/19%)

Manche Produkte/Artikel die abgerechnet werden, wie z.B. Transportkosten, dürfen nicht zu dem Steuersatz der Lebensmittel oder pauschal besteuert werden. Diese müssen mit dem Regel-Merwehrtsteuersatz berechnet werden.

Um in FoodOffice oder WinVCL dies einstellen zu können, benötigen Sie zuerst die passenden Konten für diese Steuer. Sind diese schon hinterlegt, reicht es diese im Artikelstamm im Bereich Buchhaltung zu hinterlegen.

Mit dieser kurzen Anleitung wird die Konfiguration veranschaulicht: Anleitung

Weitere Informationen finden Sie in unserem Handbuch: Gegenkonten

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesem Artikel helfen und freuen uns wenn Sie uns wieder in unserem Kundenportal besuchen.
Ihr KIRATIK Support-Team.



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